PremiumSelection Vorsorge mit Einmalprämie

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PremiumSelection Vorsorge mit Einmalprämie

Kapital veranlagen - mit höheren Ertragschancen*

Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung PremiumSelection Vorsorge mit Einmalprämie bestimmen Sie Ihre Veranlagungsstrategie und somit Ihre Ertragschancen* selbst!

 

Vorsorge & Absicherung

  • Laufzeit ab 15 Jahren empfohlen
  • Einmalprämie ab 3.500,- Euro
  • Veranlagung in exklusive PremiumSelection Dachfonds 
    bzw. ausgewählte Einzelfonds
  • Einstiegsmanagement über einen Geldmarktfonds möglich
  • Ablaufmanagement zur automatischen Reduktion des Aktienrisikos 
  • flexible Teilauszahlungen möglich
  • Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Pensionsauszahlung möglich
  • keine Kapitalertragssteuer (KESt)
  • individuelle Vermögensweitergabe durch Angabe namentlichen Bezugsrechts

Termin vereinbaren

* Bitte beachten Sie, dass mit höheren Ertragschancen auch ein höheres Risiko verbunden ist.

KONZEPT : VORSORGE Plus mit Einmalprämie

 

 

Nachhaltigkeit in der Geldanlage

Wir bieten auch eine breite Auswahl an nachhaltigen Fonds an. Sie haben die Wahl, wie Sie mit Ihrer Lebensversicherung Ihr Geld anlegen möchten — damit Ihre private Vorsorge auch zu Ihnen passt. Die Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf Produktebene finden Sie unter den Downloads.

Alle Informationen (inklusive Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen auf Fondsebene) zu Ihren Fonds finden Sie hier

§ Hinweis zur Nachhaltigkeit: Die fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Produkt mit Anlageoptionen. Ihre individuelle Fondsauswahl bestimmt, in welcher Ausprägung Nachhaltigkeit in Ihrer persönlichen Lebensversicherung berücksichtigt wird. Wenn Sie in Ihrer Veranlagung nur Anlageoptionen gemäß Artikel 6 wählen, sind in Ihrem Vertrag keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt. Die Einordnung der Anlageoptionen erfolgt gemäß Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 in die Kategorien gemäß Artikel 6, 8 und 9.

Finanzprodukte nach Artikel 9: Diese Finanzprodukte streben eine nachhaltige Investition mit einer positiven Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft an. Sie werden auch als „dunkelgrüne“ Finanzprodukte bezeichnet.

Finanzprodukte nach Artikel 8: Das sind Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale – oder eine Kombination beider Merkmale – bewerben bzw. fördern. Diese Merkmale werden zwar berücksichtigt, deren Umsetzung aber nicht aktiv angestrebt. Diese werden auch als „hellgrüne“ Finanzprodukte bezeichnet.

Finanzprodukte nach Artikel 6: Diese Finanzprodukte berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien gemäß Offenlegungs- oder Taxonomie-Verordnung nicht oder nur in geringem Umfang. Sie werden im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit als „sonstige Finanzprodukte“ bezeichnet.
 

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