Nachhaltige Investmentfonds (Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung)
Bei den gekennzeichneten Investmentfonds handelt es sich um nachhaltige Investmentfonds. Nachhaltige Investmentfonds sind gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungs-Verordnung“) klassifiziert.
Investmentfonds, die gemäß Artikel 8 eingestuft sind, bewerben unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen. Das sind in der PremiumSelection Vorsorge mit laufender Prämie, der KONZEPT:VORSORGE Plus, der FlexVermögen und der PremiumSelection Vorsorge mit Einmalprämie 50% aller angebotenen Anlageoptionen.
Mit Investmentfonds, die gemäß Artikel 9 eingestuft sind, wird eine nachhaltige Investition angestrebt. Das sind in der PremiumSelection Vorsorge mit laufender Prämie, der KONZEPT:VORSORGE Plus, der FlexVermögen und der PremiumSelection mit Einmalprämie 0% aller angebotenen Anlageoptionen.
Investmentfonds, die gemäß Artikel 6 eingestuft sind, berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien gemäß Offenlegungs- oder Taxonomie-Verordnung nicht oder nur in geringem Umfang. Sie werden im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit als „sonstige Finanzprodukte“ bezeichnet
Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 sind für Fonds gemäß Artikel 8 und Artikel 9 vorvertragliche Informationen (Anhang II und III) und regelmäßige (periodische) Informationen (Anhang IV und V) in Form einer standardisierten Vorlage bereit zu stellen. Werden Nachhaltigkeitsrisiken bzw. nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen von Investitionsentscheidungen berücksichtigt, können diese Informationen den Verkaufsprospekten der Fonds entnommen werden. Informationen zur aktuellen Entwicklung der Fonds finden Sie im Fondsdatenblatt und Nachhaltigkeitsbericht. Sie finden diese Unterlagen und auch die Links zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen gemäß Artikel 10 Offenlegungs-Verordnung der nachhaltigen Fonds unter "Download".
Die Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf Produktebene zur Fondsorientierten Lebensversicherung (PremiumSelection Vorsorge mit laufender Prämie ) finden Sie hier.
Die Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen auf Produktebene zur Fondsorientierten Pensionsvorsorge ( PremiumSelection Vorsorge mit Einmalprämie ) finden Sie hier.
Wenn Sie in Ihrer Veranlagung nur Anlageoptionen gemäß Artikel 6 wählen, sind in Ihrem Vertrag keine ökologischen oder sozialen Merkmale berücksichtigt.
Hinweis: Die Zuordnung der zugrunde liegenden Investmentfonds nimmt die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft vor und kann sich von der Zuordnung des Versicherungsanlageproduktes unterscheiden. Das heißt, dass in einer fondsgebundenen oder fondsorientierten Lebensversicherung nachhaltige Fonds enthalten sein können, das Versicherungsanlageprodukt selbst jedoch nicht mit Nachhaltigkeit wirbt und damit nicht als nachhaltiges Produkt eingestuft wird. Investmentfonds oder Versicherungsanlageprodukte können zu einem späteren Zeitpunkt auch einer anderen Kategorie zugeordnet werden